
K11 Meditation und Stille im Kloster
November 3 - 18:00 bis November 5 - 13:00

Stille Klostertage mit zwei Übernachtungen zur Besinnung und Begegnung
Wenn Gott in der Seele erwacht, geschieht das in Sanftheit
und voller Liebe. Für die Seele ist das so schön,
dass sie meint alle Blumendüfte der Welt
würden sie durchströmen und in ihr
und allen Geschöpfen gemeinsam schwingen.
Johannes vom Kreuz
Kloster Nütschau – Bildungshaus St. Ansgar, Schloßstraße 26 • 23843 Travenbrück
Anfahrt mit eigenem PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaft in Rücksprache mit Stephan Hachtmann – Tel: 0175 / 5 93 23 39
Die stillen Klostertage wurden in den letzten Jahren immer stärker nachgefragt. Aus den Rückmeldungen der Teilnehmer*innen konnten wir entnehmen, dass dieses Angebot heilsam und stärkend erlebt wurde. Entsprechend schnell war dieses Angebot ausgebucht. Nun haben wir dieses Jahr das Seminarangebot auf drei Tage erweitert, damit der zweite Tag bei zwei Übernachtungen wirklich ganz und gar im Zeichen von Stille und innerer Sammlung sein kann.
Hierbei kann sich das Bewussstsein für eine Atmosphäre öffnen, die neue Räume und heilsame Inspirationen für den Alltag schenkt. Der ruhige Ablauf und die einfachen Übungsformen sensibilisieren für die spirituelle Dimension des Daseins.
Gestaltungselemente
In einführenden und angeleiteten Übungen können wir die heilsame Kraft der Stille und der Meditation erfahren. Körper- und Atemwahrnehmungsübungen, spirituelle Gesänge und Mantren, inhaltliche Impulse, achtsamer Dialog, verabredete Zeiten des Schweigens sind dabei die wiederkehrenden Gestaltungselemente. Die klösterliche Atmosphäre und die Natur unterstützen die einfachen Abläufe.
Leitung
Stephan Hachtmann
Anmeldung
spirituelleangebote@diakonie-hhsh.de
oder auch direkt über die Webseite
Kosten
185 Euro, inklusive zwei Übernachtungen und Verpflegung
Die Veranstaltung soll für kirchliche Mitarbeiter*innen des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein ein kostenfreies und dafür freigestelltes Fortbildungsangebot sein.
Bitte beantragen Sie die Fortbildung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber entsprechend dem Fortbildungsgesetz und der Rechtsverordnung für Fortbildung für haupt- und nebenberufliche kirchliche Mitarbeiter*innen.
Anmeldung bitte bis zum 22. Oktober 2021
Teilnehmer*innenanzahl: mindestens 12
Hier können Sie sich direkt anmelden: